Allgemeine Einkaufsbedingungen von ART-KON-TOR

§1 Geltung

  1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen – nachfolgend AGB - gelten für alle Einkaufs- und Beschaffungsverträge der der ART-KON-TOR Gruppe, nachfolgend ART-KON-TOR. ART-KON-TOR umfasst die ART-KON-TOR Kommunikation GmbH, die ART-KON-TOR Produktentwicklung GmbH und die ART-KON-TOR Seriensysteme GmbH Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen erkennt ART-KON-TOR nicht an, sofern ART-KON-TOR abweichenden und/oder entgegenstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat.
  2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn ART-KON-TOR in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annimmt.
  3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§2 Angebot, Annahme

  1. Aus technischen Gründen informiert ART-KON-TOR den Lieferanten ggf. elektronisch vorab – E-Mail PDF etc. – über Umfang und Inhalt der Bestellung. Die Bestellung wird verbindlich, sobald sie von einem von ART-KON-TOR bevollmächtigten Vertreter handschriftlich oder elektronisch unterzeichnet und dem Lieferanten hiervon zumindest eine Kopie (z.B. Fax oder PDF) übersandt wurde.
  2. Absatz 1 gilt entsprechend für telefonische oder mündliche Bestellungen und Vereinbarungen. Diese bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens ART-KON-TOR, wobei die Schriftform gewahrt ist, wenn dem Lieferanten eine Kopie der handschriftlich oder elektronisch unterzeichneten Bestätigung vorliegt.
  3. Soweit der zu liefernden Ware von ART-KON-TOR vorgegebene Spezifikationen, Merkmale o.ä. zu Grunde liegen, ist der Lieferant verpflichtet, ART-KON-TOR auf etwaige Widersprüche bzw. Abweichungen vom Standard, die sich für diese Spezifikationen o.ä. ergeben, hinzuweisen.
  4. ART-KON-TOR verfügt über eine interne Zeichnungsregelung; der Lieferant ist im Zweifel verpflichtet, sich die Zeichnungsberechtigung des die Bestellung unterzeichnenden Mitarbeiters nachweisen zu lassen.
  5. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche unter Beifügung einer verbindlich unterzeichneten Auftragsbestätigung und Nennung des verbindlichen Liefertermins anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist ART-KON-TOR nicht mehr an die eigene Bestellung gebunden.

§3 Preise, Zahlung

  1. Der vereinbarte Preis versteht sich für die Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer nebst der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Die Vergütung ist zahlbar mit 3% Skonto innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung oder netto innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung soweit nichts anderes vereinbart ist.

§4 Produkteinsatz, Gesetzeskonformität

Der Lieferant versichert, dass die von ihm gelieferten Produkte den in Deutschland und der EU geltenden gesetzlichen, verwaltungstechnischen und technischen Vorschriften (z.B. EN / DIN) entsprechen.

§5 Lieferung, Lieferverzug, Gefahrübergang

  1. Der Lieferant ist, soweit nicht abweichend vereinbart, weder zu Teil- noch zu Mehrlieferungen berechtigt. Der Lieferant ist verpflichtet ART-KON-TOR, die Herstellererklärung, Datenblätter und Bedienungsanweisungen, soweit verkehrsüblich, in ausreichender Zahl in Papier und geeigneten Dateiformaten in den Sprachen in Deutsch und Englisch auf Verlangen von ART-KON-TOR zu übermitteln; ART-KON-TOR ist berechtigt, soweit erforderlich, hiervon Vervielfältigungen für sich und die Kunden von ART-KON-TOR herzustellen.
  2. Alle in der Bestellung oder Auftragsbestätigung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend und einzuhalten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist für die Einhaltung des Liefertermins bzw. der vereinbarten Lieferfrist der Eingang der Ware am Geschäftssitz der ART-KON-TOR in Jena maßgeblich.
  3. Der Lieferant ist verpflichtet, ART-KON-TOR über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen; eine einvernehmliche Änderung des Liefertermins ist damit nicht verbunden. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt im Falle einer Mahnung seitens ART-KON-TOR davon unberührt.
  4. Für den Fall des Lieferverzuges hat ART-KON-TOR Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Nettobestellwertes für jede angefangene Woche des Verzugs, maximal jedoch in Höhe von 5 % des Nettobestellwertes. Es bleibt ART-KON-TOR vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. In diesem Fall ist der pauschalierte Schadensersatzbetrag auf den tatsächlichen Schadensersatzanspruch anzurechnen Dem Lieferanten bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche ist ART-KON-TOR unbenommen.
  5. Ist ART-KON-TOR in Folge von Umständen, die ART-KON-TOR nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin an- und/oder abzunehmen, ist ART-KON-TOR berechtigt, den Liefertermin einseitig neu festzusetzen. ART-KON-TOR wird dabei die Interessen des Lieferanten angemessen berücksichtigen.
  6. Soweit nicht anderweitig vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf ART-KON-TOR über.

§6 Eigentum an Werkzeugen

Soweit der Lieferant zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ART-KON-TOR Werkzeuge fertigt bzw. solche fertigen lässt, geschieht dies stets im Auftrag und zugunsten von ART-KON-TOR. Soweit ART-KON-TOR nicht bereits mit Erwerb solcher Werkzeuge Eigentum daran erlangt, ist der Lieferant verpflichtet, ART-KON-TOR das Eigentum an solchen Werkzeugen zu verschaffen und dies Dritten gegenüber – z.B. durch Anbringen entsprechender, ART-KON-TOR als Eigentümer ausweisender Plaketten – kenntlich zu machen. Drohen oder Erfolgen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in diese Werkzeuge, hat der Lieferant ART-KON-TOR unverzüglich davon zu unterrichten.

§7 Abnahme

Soweit die Lieferung eine vom Lieferanten herzustellende Ware (Maschine, Anlage o.ä.) betrifft, finden die Regelungen des Werkvertragsrechts, die die Abnahme betreffen, insbesondere die §§ 640, 641 und 644 BGB, Anwendung.

§8 Mängelhaftung, Gewährleistung

  1. ART-KON-TOR wird Mängel, soweit sich solche zeigen, dem Lieferanten schriftlich anzeigen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Mängelrüge.
  2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen ART-KON-TOR uneingeschränkt zu. Insbesondere ist ART-KON-TOR berechtigt, wahlweise Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
  3. Bei Gefahr im Verzug ist ART-KON-TOR berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Lieferanten Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen.
  4. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, 24 Monate nach Gefahrübergang bzw. nach Abnahme, soweit die Regelungen zur Abnahme Anwendung finden.

§9 Haftung

Schadensersatzansprüche können gegen ART-KON-TOR nur wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Produkthaftungsansprüche sowie für Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§10 Eigentumsvorbehalte

Etwaige Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden von ART-KON-TOR nicht anerkannt.

§11 Produkthaftung, Versicherung

Der Lieferant ist verpflichtet, ART-KON-TOR von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens ART-KON-TOR beruht.

§12 Aufrechnung, Zurückbehaltung

ART-KON-TOR stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im vollen gesetzlichen Umfang zu.

§13 Rechtsmängel

Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant stellt ART-KON-TOR insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

§14 Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der ART-KON-TOR. Es bleibt ART-KON-TOR unbenommen, den Lieferanten auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

Das freut uns!

Nutzerfokussierte Entwicklung

Denn wir sind Technikfreaks, für die der Anwender immer im Mittelpunkt der Arbeit steht. Unsere Entwickler lieben es, die neuesten Techniken zu nutzen und unsere Designer sind gestalterisch immer am Puls der Zeit. Eine saubere Programmierung ist uns genauso wichtig wie ein elegantes, anwenderfreundliches Interface. Natürlich richten wir dabei unsere Arbeit konsequent an den Bedürfnissen der Anwender aus. So macht Surfen richtig Spaß!

Open Source

Dabei wollen wir das Rad nicht unnötig neu erfinden. Denn zu fast jeder Problemstellung wurde irgendwo auf der Welt schon eine intelligente Lösung gefunden. Deshalb setzen wir konsequent auf Open Source Systeme. Sie sind jederzeit flexibel an Kundenanforderungen anpassbar und die weltweite Entwicklergemeinde verbessert Open Source Software fortwährend. Und das alles ganz ohne Lizenzgebühren!

TYPO3 / Wordpress

Wir lieben TYPO3 und Wordpress! Mehr Funktionen, mehr Inhalte, mehr Sprachen, mehr Domains. Je nach Projektumfang verwenden wir die beiden Content-Management-Systeme und skalieren die Funktionalitäten entsprechend – ohne dass die Usability leidet. Mit über 300.000 Installationen ist TYPO3 eines der erfolgreichsten Enterprise CMS [der Welt], Wordpress mit rund 75 Millionen Installationen vermutlich das beliebteste. Davon sind neben der Bundesregierung auch Audi, Cisco Systems, Sony BMG und Philips überzeugt. Bei den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten finden wir ganz sicher auch für dein Projekt das richtige Paket!

Startseite

akquise

Du möchtest uns kennenlernen?

Uuuuh, ist das aufregend! Dann ruf uns schnell an oder schreib uns. Wir lieben es, wenn das Telefon bimmelt und das E-Mail-Konto Ping macht. Echt jetzt!


ART-KON-TOR Leadmanagement verpflichtet sich, deine Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wir verwenden also deine persönlichen Daten nur zur Verwaltung deines Kontos und zur Bereitstellung der von dir angeforderten Produkte und Dienstleistungen.
Alles kann, nix muss. Deshalb kannst du diese Benachrichtigungen jederzeit abbestellen. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzverfahren und dazu, wie wir deine Privatsphäre schützen und respektieren, findest du in unserer Datenschutzrichtlinie. Wenn du unten auf „Ab die Post!“ klickst, stimmst du zu, dass ART-KON-TOR Leadmanagement die oben angegebenen persönlichen Daten speichert und verarbeitet, um dir die angeforderten Inhalte bereitzustellen.

contactform

kontakt
Anfrage starten