Der Lieferant versichert, dass die von ihm gelieferten Produkte den in Deutschland und der EU geltenden gesetzlichen, verwaltungstechnischen und technischen Vorschriften (z.B. EN / DIN) entsprechen.
Soweit der Lieferant zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ART-KON-TOR Werkzeuge fertigt bzw. solche fertigen lässt, geschieht dies stets im Auftrag und zugunsten von ART-KON-TOR. Soweit ART-KON-TOR nicht bereits mit Erwerb solcher Werkzeuge Eigentum daran erlangt, ist der Lieferant verpflichtet, ART-KON-TOR das Eigentum an solchen Werkzeugen zu verschaffen und dies Dritten gegenüber – z.B. durch Anbringen entsprechender, ART-KON-TOR als Eigentümer ausweisender Plaketten – kenntlich zu machen. Drohen oder Erfolgen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in diese Werkzeuge, hat der Lieferant ART-KON-TOR unverzüglich davon zu unterrichten.
Soweit die Lieferung eine vom Lieferanten herzustellende Ware (Maschine, Anlage o.ä.) betrifft, finden die Regelungen des Werkvertragsrechts, die die Abnahme betreffen, insbesondere die §§ 640, 641 und 644 BGB, Anwendung.
Schadensersatzansprüche können gegen ART-KON-TOR nur wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Produkthaftungsansprüche sowie für Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Etwaige Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden von ART-KON-TOR nicht anerkannt.
Der Lieferant ist verpflichtet, ART-KON-TOR von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens ART-KON-TOR beruht.
ART-KON-TOR stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im vollen gesetzlichen Umfang zu.
Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant stellt ART-KON-TOR insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
Denn wir sind Technikfreaks, für die der Anwender immer im Mittelpunkt der Arbeit steht. Unsere Entwickler lieben es, die neuesten Techniken zu nutzen und unsere Designer sind gestalterisch immer am Puls der Zeit. Eine saubere Programmierung ist uns genauso wichtig wie ein elegantes, anwenderfreundliches Interface. Natürlich richten wir dabei unsere Arbeit konsequent an den Bedürfnissen der Anwender aus. So macht Surfen richtig Spaß!
Dabei wollen wir das Rad nicht unnötig neu erfinden. Denn zu fast jeder Problemstellung wurde irgendwo auf der Welt schon eine intelligente Lösung gefunden. Deshalb setzen wir konsequent auf Open Source Systeme. Sie sind jederzeit flexibel an Kundenanforderungen anpassbar und die weltweite Entwicklergemeinde verbessert Open Source Software fortwährend. Und das alles ganz ohne Lizenzgebühren!
Wir lieben TYPO3 und Wordpress! Mehr Funktionen, mehr Inhalte, mehr Sprachen, mehr Domains. Je nach Projektumfang verwenden wir die beiden Content-Management-Systeme und skalieren die Funktionalitäten entsprechend – ohne dass die Usability leidet. Mit über 300.000 Installationen ist TYPO3 eines der erfolgreichsten Enterprise CMS [der Welt], Wordpress mit rund 75 Millionen Installationen vermutlich das beliebteste. Davon sind neben der Bundesregierung auch Audi, Cisco Systems, Sony BMG und Philips überzeugt. Bei den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten finden wir ganz sicher auch für dein Projekt das richtige Paket!